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raschwerin
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Eigentumsrecht
Zufriedene Kunden:
17481
Erfahrung:
Rechtsanwalt
27582713
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raschwerin ist jetzt online.
Hallo, wir wohnen in einer 4 Zimmer Wohnung mit 3 Personen
Kundenfrage
Hallo,
wir wohnen in einer 4 Zimmer Wohnung mit 3 Personen als WGs als Eigentum, unsere Hausverwaltung erneuert die TVs Leitungen für digitales Fernsehen. Die Hausverwaltung würde aber nur 1 Leitung ziehen, der Fachhändler meinte 1 Leitung geht nur 1 TVs gerät, aber wir bräuchten 3 Leitungen. Gibt es vom Gesetz etwas eine Richtline oder ein Gesetz wo sagt das man mehre Leitungen braucht bei mehr Leuten, oder wie viele einem zusteht. Muss ich mir von einer Firma die Leitungen selber ziehen lassen im schlimmsten fall dann?
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Eigentumsrecht
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Nutzung von Justanswer.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eine entsprechende Regelung dazu gibt es im Gesetz nicht.
Es gibt aber zahlreiche Rechtsprechung, die regelt, dass jeder Bewohner einen Anspruch auf einen TV-Anschluss hat.
Daher können Sie dies durchaus auch verlangen.
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Eigentumsrecht.
Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Ja können sie mir nicht welche rechtsprechungen zusenden oder links wo ich haben kann das würde mir sehr weiter helfen ihre antwort helft mir nicht sehr viel deswegen, brauche details und fakten
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/D3405.pdf
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 213 C 677/02)
Oberlandesgericht Köln, Az. 16 Wx 166/04
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az. 5 C 4/03)
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