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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Buchführung
Zufriedene Kunden: 6557
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Frage Thema Rechnung/Steuer Sehr geehrte Damen und Herren,

Diese Antwort wurde bewertet:

Frage Thema Rechnung/SteuerSehr geehrte Damen und Herren,ich bin freischaffende Musiker und unterrichte Klavier und Gesang. Dafür habe ich einen Unterrichtsvertrag mit meinen Schülern aufgesetzt.Wir haben uns auf 30 Stunden im Jahr geeinigt und monatlich wird der selbe Betrag überwiesen
=> Zeitraum Oktober 2021 bis Oktober 2022.Frage:
erstelle ich eine Rechnung im Oktober 2022 über ein ganzes Jahr (inkl. der Monate aus 2021?oder unterteile ich das in eine Quartalsrechnung Okt-Dez 2021 und dann eine Rechnung für das Jahr 2022?Vielen Dank:)

Hallo,

Sie können/dürfen grundsätzlich eine Jahresrechnung für die kommenden 12 Monate stellen. Vom Verwaltungsaufwand ist das ja einfacher als 4 Rechnungen pro Jahr zu schreiben. Wie bereits bei der anderen Frage erläutert, kommt es bei der Gewinnermittlung nach EÜR ja nur darauf an, wann Sie das Geld vereinnahmt haben. Von daher können Sie das so handhaben, wie es für Sie am einfachsten ist oder wie Ihre Kunden das gerne hätten.

Viele Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Aber wenn meine Schülerin das für 2021 absetzten möchte, braucht sie meine Teil-Rechnung?

Grundsätzlich wäre es bei der Schülerin auch so, dass Sie den Betrag absetzen kann, den sie im jeweiligen Jahr bezahlt hat. Von daher würde theoretisch auch eine Jahresrechnung reichen, wenn Sie dann dazu die entsprechenden Überweisungen ergänzt. Allerdings wäre es aus Sicht der Schülerein dann etwas einfacher, wenn die Rechnung zu den Zahlungen passt.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Verstehe. Und es ist kein Problem dass diese Jahresrechnung im Okt 2021 beginnt? Spielt die Überschneidung von 2021/22 eine Rolle?

Nein, wenn sie z.B. schon den gesamten Betrag im Jahr 2021 begleichen würde, könnte sie sogar den gesamten Betrag in 2021 absetzen. Zahlt Sie nur 1/4, dann nur den Betrag. Insofern ist es unerheblich, welcher Leistungszeitraum auf der Rechnung steht.

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank! jetzt habe ichs

Sehr gerne :-)

Darf ich kurz noch um Bewertung mit 3-5 Sternen bitten?

Knut Christiansen und weitere Experten für Buchführung sind bereit, Ihnen zu helfen.