Buchführung
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Hallo Herr Vogel,kann ich Ihnen diese Frage beantworten oder wünschen Sie eine Antwort durch Hr Hüttemann?
Beste Grüße
C. Peter
Hallo,
bei Ihnen steht keine dauerhafte Übertragung der Karte zur Debatte, da ich Sie so verstanden habe, dass Sie Ihre Bankkarte der berechtigten Person zeitlich befristet zur Nutzung überlassen und somit eine Vollmacht zur vorübergehenden Nutzung erteilt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Peter
M.E. haben Sie das alles so korrekt zusammengefasst. Ergänzend möchte ich dazu sagen, dass eine dauerhafte Übertragung der Karte gar nicht statthaft ist, denn dann sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrer Bank der anderen autorisierten Person eine Bankkarte mit dem Namen dieser Person zur dauerhaften Überlassung ausstellen lassen.
Sie möchten ja die Bankkarte, die auf Ihren Namen lautet, wieder zurückerhalten (daher zeitlich befristet, so hatte ich Sie gestern verstanden).
Steht bei Ihnen der Vorwurf einer unehrlichen Übertragung von Seiten Ihrer Hausbank im Raum?
Gerne viele Grüße