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Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Buchführung
Zufriedene Kunden: 6525
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
103693118
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Knut Christiansen ist jetzt online.

Zweitmeinung gewünscht (Erstmeinung Herr Christian P. als

Diese Antwort wurde bewertet:

Zweitmeinung gewünscht (Erstmeinung Herr Christian P. als korrekt angegeben / trotzdem final und abschließend)Hallo,ich bräuchte jemanden der über die Korrektheit der Buchungssätze für den Jahresabschluss für drei zusammenhängende UGs (eine operative Gesellschaft und zwei "Gründerholdings" nur zum Halten der Anteile an der operativen Gesellschaft)drüberschauen könnte.Es sind insgesamt nur 15 Buchungen, da erste 4 Monate / Rumpfgeschäftsjahr und alles ist säuberlich aufgelistet in einer PDF.

Guten Abend,

ich würde mir Ihre Buchungen gerne morgen einmal anschauen, allerdings sind 13,21$ Honorar zu wenig (es verbleiben dann nach Umrechnung in Euro und Abzug von Umsatzsteuer gerade einmal ca. 10€ Honorar. Sofern für Sie in Ordnung, stocken Sie das Honorar bitte auf 50$ auf (die Hälfte geht immer an justanswer). Dann antworte ich Ihnen morgen im Laufe des Tages.

Schöne Grüße!

Knut Christiansen

Steuerberater

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hallo danke für die Nachricht! Wo kann ich das denn machen? Ich bin neu auf diesem Premium Plan und weiß gerade nicht wo ich das machen müsste`?

Haben Sie mein Angebot schon erhalten?

Knut Christiansen und weitere Experten für Buchführung sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
habe das Angebot angenommen, bitte schauen Sie genau darüber , Sie können auch hier direkt hier Ihre Meinung / Anmerkungen hinterlassen https://docs.google.com/spreadsheets/d/1dTZj1-NII_9TcfNV0Kc4k1kg2KSHsFktoqGv5TkvJWU/edit?usp=sharing
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Das PDF habe ich aus diesem Sheet generiert

Okay, vielen Dank. Ich werde es heute aber erst gegen Abend schaffen mir anzuschauen. Ich hoffe, dass ist dann in Ordnung.

Schöne Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja das ist in Ordnung vielen Dank ! :)
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Bitte in die obige Google File hineinschauen, dort ist alles richtig hinterlegt, sogar die fertige Bilanz

Ja, das schaue ich mir gerne an.Melde mich dann später bei Ihnen.

Beste Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielen Dank ***** *****! Man merkt Sie haben wirklich drübergeschaut, ich fordere auch von dem Vorgänger das Geld zurück ist ja nicht fair allen gegenüber, das gebe ich wirklich lieber für gute Arbeit.Verbliebenes:
1.) Als Aufwendungskonto dann 5900 Fremdleistungen?
2.) Also alle Darlehen auf 3500 buchen, statt 940?

Gern geschehen!

Wenn es eine Fremdleistung war, dann nehmen Sie gerne das Konto 5900. Ansonsten teilen Sie mir noch einmal mit, welche Leistung erbracht wurde, dann teile ich noch das richtige Konto mit (wenn es keine Fremdleistung war).

Sofern die UG´s Darlehen erhalten haben, buchen Sie bitte auf 3500 um. Wenn die UG´s Darlehen gegeben haben, dann nehmen Sie 940.

Schöne Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
3.) 3te Buchung hat sich somit auch erledigt, wurde einfach hart übersehen vom 1. Steuerberater
4. und letztens) was mache ich beim 2ten Geschäftsvorfall : ich habe Geld von meinem Privatkonto an die Maxim Boelter UG überwiesen (privat Geld bekommen, dass ich so dann wieder zurücküberwiesen habe)
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
P.S.: Ja es war eine Fremdleistung, spezifisch Eventservice / Räumlichkeiten für ein Event

Für Sie ist das im Grunde genommen "nichts", da privat (so verstehe ich das). Für die Maxim Boelter UG wäre der Vorgang als durchlaufender Posten zu buchen, da dieses Geld ja nicht der UG zusteht, sondern dem Gesellschafter, oder? Wenn die UG das Geld vorher verliehen hat, hätte diese zunächst eine Forderung, die dann bei Rückzahlung neutralisiert wird.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja genau für mich ist es nichts. Ja im Grunde war das Geld für die UG / den Gesellschafter bestimmt wurde aber nie von dieser verliehen. Wie könnte man das dann buchen (als durchlaufenden Posten)?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Oder wäre es leichter so zu tuen, als wäre es offiziell ein Darlehen gewesen und dann wurde es zurückgezahlt.

Eigentlich müsste es, wenn es nur in die UG eingezahlt wurde, auch wieder von dieser zurück gezahlt werden.

Bei Einzahlung in die UG buchen Sie dann z.B. 1800 an 1370 und bei Rückzahlunge 1370 an 1800. Ansonsten haben Sie es "ewig" in der Bilanz, da die UG als Kapitalgesellschaft keine Privateinlagen oder Privatentnahmen kennt.

Ich bin gleich wieder offline. Wenn sich noch Rückfragen haben, melde ich mich gerne später noch einmal (ich bin derzeit im Ausland mit etwas Zeitverschiebung; ich bitte um Verständnis ;-) )

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Also habe ich es eingezahlt und es wurde mir dann sozusagen wieder zureuckgezahlt damit es nicht in der bilanz ewig verbleibt?

Ja, genau!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja kein problem ich werde erst im laufe diese woche alles einreichen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok das klingt erstmal gut ich passe das erstmal im programm heute abend alles an und melde mich nochmal. Rechnen sie schon mal mit gutem Trinkgeld / Aufschlag :) vielen dank bisher

Vielen Dank für das positive Feedback. Es freut mich sehr, dass Sie so zufrieden sind :-)

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ich habe alles genau so gebucht und die fertiggestellten Bilanzen sehen wirklich gut aus.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Eine spezifische Frage hätte ich noch, der durchlaufende Posten erscheint dann alsbei den Passiva als Verbindlichkteien ggü. Kredinstituten - 01800 Bank , das ist so korrekt?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Vielleicht fliegen Sie ja noch mal über die Bilanzen drüber im Vergleich mit den Buchungssätzen aus dem Google Sheet https://www.dropbox.com/sh/qz6rrpvisqd2wf2/AAAhgaJP3X0BiEnuZCldl9o0a?dl=0 ob irgendwas noch "off" ist. Gerne zahle ich dafür einen Aufschlag.

Ja, das können Sie so belassen. Wenn Sie es zurück überweisen, gleicht es sich ja wieder aus.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Es ist ja schon zurücküberwiesen worden, daher frage ich

Wann? Vor dem 31.12.18?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja

Dann muss ich noch mal fragen:

Welche Zahlungen sind diesbezüglich wann und wie geflossen? Evtl habe ich es dann nicht richtig verstanden.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Also Einzahlung in echt als Überweisung von mir an die Maxim A. Boelter UG, und habe dann als angenomme Auszahlung einfach einen Tag später gewählt

Wie wurde die erste Zahlung verbucht? Bank an ...?

Und die 2. Zahlung?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
34;Bei Einzahlung in die UG buchen Sie dann z.B. 1800 an 1370 und bei Rückzahlunge 1370 an 1800. Ansonsten haben Sie es "ewig" in der Bilanz, da die UG als Kapitalgesellschaft keine Privateinlagen oder Privatentnahmen kennt." genau so

Dann müsste es sich aber ausgleichen, weil beide Buchungen sich ja entsprechen.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja genau, aber verstehe deshalb die generierte Bilanz nicht hmm
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Oder bin mir nicht sicher ob ich die Bilanz richtig am Lesen bin

Über welchen Betrag geht es: um die 32€ oder die 409,50€?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Die 409,50€, die 32 Euro sind logisch

Wie hoch war denn Ihr Kontostand lt. Kontoauszug am 31.12.18?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
410,50 waren ja der durchlaufende Posten und wenn man die 1 Euro stammkapital abzieht dann sind wir bei den 409,50, nur dass die als Verbindlichkeiten auftauchen ist für mich verwirrend
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Kontostand ist dann null

Auch laut tatsächlichem Kontostand?

Also nicht laut Buchführung sondern bei der Bank?

Wenn Sie es so wie jetzt ausweisen, hätten Sie am 31.12. einen Kontostand von - 409,50€

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
1 Euro war der tatsächliche Kontostand am 31.12
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Aktiva Seite alles korrekt, bei der Passiva Seite sind die 409.50 mir rätselhaft wie müsste der durchlaufende Posten da erscheinen?

Sie dürfen die Rückzahlung der 410,50€ meiner Meinung nach in 2018 noch nicht buchen, denn die Zahlung ist tatsächlich noch nicht geflossen, oder?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
ja die Zahlung ist in der Realität nicht geflossen und wird es ja eigentlich ja auch nie?

Dann würde es auch mit dem tatsächlichen Kontostand passen.

Das Geld muss aber irgendwann an Sie zurück, sonst bleibt es als Verbindlichkeit in der Bilanz. Zum 31.12.18 wird es dann unter sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
UNd wenn ich diese Buchung rausnehme sieht die Bilanz so aus
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.

Das sieht jetzt korrekt aus.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
also wird ein durchlaufender Posten einfach wie eine Verbindlichkeit behandelt?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ist das dann nicht von Nachteil für die Maxim Boelter UG

In dem Fall ist es wie eine Verbindlichkeit. Es ist ja eine Verbindlichkeit, weil es kein Stammkapital ist und zurück gezahlt werden muss.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja hmm, aber komischerweise hat die genaue umgedrehte Buchung diese aber nicht aufgehoben im Passiva, was ich nicht verstehe.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Und wenn man die Rückbuchung macht, was müsste dann da eigentlich stehen. Keine Verbindlichkeit mehr sondern?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Deswegen hatte ich ja am Anfang überlegt dies einfach als Darlehen von mir zu buchen, was ja dann dem Gleichen entspricht?

Sie meinen, wenn das Geld an Sie zurück gezahlt wird?

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Genau
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Es war dann noch immer als Verbindlichkeit vorhanden

Sie können es auch als Darlehen von Ihnen buchen, ist das gleiche in der Bilanz.

Wenn Sie bezahlen, ist die Verbindlichkeit weg und der Kontostand (Bank) entsprechend niedriger.

Dann hätten Sie ja auch tatsächlich ein Minus auf dem Bankkonto.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja hmm dann hat man hierbei wirklich wieder das Problem dass der Kontostand im Negativen ist, obwohl er es nicht war. Also man kommt irgendwie nicht rum habe ich das Gefühl.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Und das nehme ich an ist Quatsch?

Noch war er es nicht. Er würde es aber werden, wenn Sie das Geld überweisen.

Ja, das ist nicht korrekt. Bei der UG gibt es kein Einlagekonto

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok um zusammenzufassen: Es bleibt einfach als Verbindlichkeit bestehen , auch wenn man danach genau die Rückbuchung macht? Danke für die Geduld.

Die Rückbuchung dürfen Sie erst dann machen, wenn Sie tatsächlich erfolgt (also das Geld tatsächlich überwiesen wird). Solange steht es als Verbindlichkeit in der Bilanz.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ja das ist mir klar. Aber warum zeigt mir dann das Programm keine Änderung in der Bilanz an wenn ich das dann genau so mache, liegt es am Durchlaufenden Posten?

Ich schreibe Ihnen gleich noch mal die Buchungen auf, die können Sie dann noch mal abgleichen. Dauert einen Moment.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok vielen lieben Dank

Sorry, hat etwas gedauert. Hatte etwas Internetprobleme im Hotel.

Hier die Buchungen:

Bei Überweisung an die UG:

1800 an 1370 oder Alternativ 3500

Folge: 410,50 EUR werden per 31.12.2018 in der BIlanz als Verbindlichkeit ausgewiesen. Das ist auch richtig, da der Betrag von der UG noch zurück zu zahlen ist.

Der Betrag darf erst dann wieder verbucht werden, wenn die tatsächliche Zurückzahlung erfolgt (2019 oder später): 1370 oder 3500 an 1800

Erst dann erlischt die Verbindlichkeit der UG.

Die Bilanz, die Sie mir zuletzt gezeigt haben, war korrekt.

Aufgrund der Zeitverschiebung bin ich jetzt offline. Wenn noch etwas unklar sein sollte, melden Sie sich bitte. Ich versuche dann, Ihre Unsicherheit noch zu beseitigen (allerdings dann erst morgen).

Schöne Grüße!

Hallo!

Ist soweit jetzt alles klar oder sind noch Verständnisfragen offen?

Schöne Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ich gucke es mir nochmal am abend an. Wahrdcjeinlich will ich es lieber als darlehen meinerseits buchen.

Okay, alles klar. Ich bin ab Dienstag auch wieder in Deutschland, dann ist es zeitlich auch noch besser zu kommunizieren.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Danke ***** ***** travels! Aus interesse: Sind Sie generell ein "digital nomad" oder nur im urlaub?

Vielen Dank! Ich bin „nur“ im Urlaub:-)

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Letztendlich: Ich werde den durchlaufenden Posten einfach als Darlehen buchen. Und bin jetzt beim letzten Schritt des Anlagespiegels. Kennen Sie sich damit auch gut aus für eine weiterführende Frage? Wenn meine persönliche UG mit 57.5% an der operativen Gesellschaft beteiligt ist stellt sich mir die Frage nach welche Ausleihung ich da wählen müsste. Ich will ja auf keinen Fall konsolidieren müssen. Muss ich das?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Bei Beteiligungen konnte man einfach Beteiligung an Kapitalgesellschaften wählen wie es auch gebucht wurde

Hallo! Bin gelandet, melde mich dann morgen. Okay?

Schöne Grüße!

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Alles klar danke :)

Guten Morgen,

die Beteiligung können Sie einfach unter Beteiligung an Kapitalesellschaften buchen. Für das Darlehen nehmen Sie doch bitte das Konto 1280 statt 940. Es soll ja nicht als Anlagevermögen ausgewiesen werden (bei 17,50 EUR meiner Meinung nach auch unangemessen). Eine Konsolidierung der Bilanzen ist erst nötig, wenn gewisse Größenordnungen überschritten werden (siehe 293 HGB). Da ist bei den UG´s auf jeden Fall noch lange nicht notwendig.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok passe ich an, und was müsste ich dann bei den Ausleihungen wählen. Demnach "Ausleihungen an Unternehmen mit denen einen Beteiligungsverhältnis besteht davon Ausleihungen an Kapitalgesellschaften." Also nicht, Ausleihungen an Beteiligungen oder beteiligte Unternehmungen?

Sie müssten ja grundsätzlich gar nichts mehr auswählen, da das Darlehen ja nicht in den Anlagenspiegel aufgenommen werrden muss (weil es ja keine Finanzanlage ist).

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Achso, das ist in der Tat smart! Und zum Verständnis, in den Anlagenspiegel geht nur die Aktiva Seite der Bilanz hinein? Verbindlichkeiten gehen ja da nicht hinein?

In den Anlagespiegel wird nur das Anlagevermögen aufgenommen. In Ihrem Fall also nur die Beteiligung (keine Forderung, kein Bankbestand). Die Passivseite wird ebenfalls nicht aufgenommen.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Wunderbar ich passe das an und dann denke ich sind wir erstmal durch. Und dann drücke ich auf Bewertung, Trinkgeld etc. ?

Okay, super :-)

Die Bewertung hatten Sie schon abgegeben (5 Sterne). Sie müssten mal schauen, ob Sie das Trinkgeld jetzt noch geben können (wenn Sie wollen). Vielen Dank ***** ***** ;-)

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Oh wirklich? Ja auf jeden Fall "Trinkgeld"! :) Ich gucke da auch noch mal nach.

Danke :-)

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Noch eine Frage: Wenn ich das dann als Forderung gebucht habe, wie weise ich das dann im Falle "auf Papier" nach? Ist da dann ein Gesellschafterdarlehensvertrag ausreichend? Oder gibt es da ein gesondertes Template

Sie sollten einen einfachen Darlehensvertrag erstellen. Dieser muss auf nicht besonders aufwändig und unzählige Paragrafen haben. Es reicht aus, wenn klar ist, wie hoch das Darlehen ist, welcher Zinssatz vereinbart wird und wie bzw. wann die Rückzahlung erfolgen soll.

Eine Vorlage habe ich gerade leider nicht zur Hand, aber das lässt sich ja auch relativ schnell formulieren.

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ok den habe ich ja schon, gut dann muss ich da nichts abändern.
Was mir aber noch auffällt sollte man die Gesellschafterdarlehen lieber nicht auch als solche buchen (bei uns alles mit Restlaufzeit größer als 5 Jahre)? Weil wenn es als Sonstige Verbindlichkeiten aufgeführt wird, muss man dann wieder im Anhang anscheinend eine Notiz dazu machen.
https://welt-der-bwl.de/Gesellschafterdarlehen3500 Sonstige Verbindlichkeiten
3501 – Restlaufzeit bis 1 Jahr
3504 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
3507 – Restlaufzeit größer 5 Jahre
3509 Sonstige Verbindlichkeiten nach
§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4
Abs. 3 EStG
3510 Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
3511 – Restlaufzeit bis 1 Jahr
3514 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
3517 – Restlaufzeit größer 5 Jahre
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
https://www.buchungssatz.de/konto/skr04/2070.html oder was ist der Unterschied zu diesem Konto? 2070 - Gesellschafterdarlehen

Es handelt sich bei Ihnen ja um eine Forderung und um kein Darlehen. Darlehen sollten Sie ansonsten schon als solche mit der entsprechenden Restlaufzeit ausweisen.

Das Konto 2070 ist für die UG nicht relevant, sonder wäre insbesondere bei einer KG zu verwenden, da die Kommanditisten nur mit der Einlage haften. Die UG hat aber in dem Sinne keine Teilhafter.

Hallo!

Haben Sie mal geschaut, ob Sie den Bonus ("Trinkgeld") noch zahlen können?

Leider ist bis jetzt keine zusätzliche Zahlung bei mir angekommen. Hatten Sie einen Betrag an justanswer überwiesen?