So funktioniert JustAnswer:
  • Fragen Sie einen Experten
    Tausende Experten in über 200 Kategorien.
  • Erhalten Sie eine professionelle Antwort
    Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
  • 100%ige Zufriedenheit garantiert
    Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an Knut Christiansen.
Knut Christiansen
Knut Christiansen, Steuerberater
Kategorie: Buchführung
Zufriedene Kunden: 6525
Erfahrung:  Steuerberater at Feddersen Jochimsen Christiansen Markussen Steuerberatungsgesellschaft mbH
103693118
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Buchführung hier ein
Knut Christiansen ist jetzt online.

Hallo, ich bräuchte bitte mal eine Auskunft von einem

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, ich bräuchte bitte mal eine Auskunft von einem qualifizierten Steuerberater - ich habe nämlich gerade einen recht unangenehmen Disput mit meiner derzeitigen (neuen) Kanzlei.
Ich führe seit 2010 eine GmbH, 3 Gesellschafter, davon 2 Geschäftsführer, 1,8 Mio netto Umsatz - logisch - Bilanz. Es handelt sich um einen Fahrradeinzelhandel, mit folgernder Lage:
1. Forderungen: bei uns läuft alles über EC Cash oder bar. Einzige Abgrenzung zum Jahresende - nicht eingegangene Abrechnung des EC Cash Geräts, evtl. ein oder zwei offene Leasingauszahlungen.
2. Verbindlichkeiten: Zahlung: sofort. 3 große Lieferanten gewähren Valuta, diese Verbindlichkeiten frage ich zum Jahresende ab. Dazu ein paar offene Rechnunge, Telefon und sowas.
3. Lagerbestand: ergänze ich aus unserem Warenwirtschaftssystem, was 100 % Auskunft über jeden einzelnen Artikel und dessen Lagerwert gibt
Mit meinem letzten Steuerberater hatte ich die Vereinbarung, das ich eine Ausgaben-/Einnahmenrechnung über Lexware buche, Forderungen, Verbindlichkeiten und Warenbestand am Jahresende sauber dokumentiert beisteuere und daraus eine Bilanz entsteht. Natürlich kann ich dies auch unterjährig zu jedem beliebigen Termin machen. Ich meine mich zu erinnern, das auch 2011 mal mit einem Finanzamtsprüfer in einer anderen Sache besprochen zu haben, der das ok fand. Ich habe das leider nicht dokumentiert.
Mein neuer Steuerberater macht ein riesiges Theater, das sei keine doppelte Buchführung. Ich müsse jede einzelne Rechnung, die ich Montags bekomme, Dienstags einbuchen, um sie am Mittwoch wieder auszubuchen. Das sind tausende von Rechnungen. Wir sind uns aber einig, dass sich dadurch das Ergebnis der Bilanz nicht ändert. Ich lese den Gesetzestext so, dass ich jederzeit über offene Forderungen und Verbindlichkeiten Auskunft geben muss, ich habe keinen Passus gefunden, der die Einbuchung jeder einzelnen Rechnung fordert.
Dazu benötige ich eine qualifizierte Auskunft - im Prinzip genügt mir ein ja oder nein - evtl. mit einem kurzem Verweis auf den Paragraf. Vielen Dank.

Guten Tag,

ich lasse Ihnen gerne bis ca. 18.00 Uhr eine Antwort zukommen. Ich hoffe, das ist zeitlich in Ordnung für Sie?

Schöne Grüße!

Knut Christiansen

Steuerberater

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hallo, bitte lassen Sie sich Zeit - ich bin der Eigentümer und derzeit in Urlaub, vor Dienstag werde ich eh nicht aktiv. Ich bin ihnen hier 5 h voraus - lese die Nachricht frühestens morgen. Vielen Dank ***** ***** sich so schnell gemeldet haben, liebe Grüße aus Asien, Wolfgang Seifert

Okay, alles klar!

Genießen Sie Ihre Zeit in Asien!

Hallo Herr Seifert,

ich antworte ich heute schon, denn auch ich werde ab Sonntag im Urlaub sein ;-)

Ihr Steuerberater hat "leider" recht. Nach § 146 der Abgabenordnung (AO) sind die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.

Das heißt insbesondere, dass jede Ein- und Ausgangsrechnung einzeln zu verbuchen ist.

Konkret heißt es dort:

§ 146
Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

(1) 1Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. 2Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. 3Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht. 4Dasgilt nicht, wenn der Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146averwendet.(Hinweis von mir: damit ist eine elektronische Registrierkasse gemeint).

Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage, sonst melden Sie sich bitte nch einmal. Abschließend bitte ich um Bewertung meiner Beratung mit 3-5 Sternen, damit justanswer mein anteiliges Honorar (19,55$) freigibt und ich dann vergütet werde. Die Vergütung meiner Beratung erfolgt nur bei positiver Bewertung durch Sie als Kunden.

Schöne Grüße!

Knut Christiansen

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Hallo, Herr Christiansen, vielen Dank für Ihre ausführliche und kompetente Antwort. Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine 5 Sterne Bewertung, und ich wünsche ich auch schon mal einen schönen Urlaub. Ein kurze Nachfrage habe ich noch: wir haben unsere Buchführung ja nun seit 2010 anders gehandhabt, unser beisheriger Steuerberater meinte, man könne das so machen, da es ja im Ergebnis keine andere Besteuerung zur Folge hat. Ich meine mich zu erinnern, dass der Mensch, mit dem ich 2011 gesprochen habe, ein Steuerprüfer des Finanzamts war, der meine Buchungen 2006 - 2010 und auch die Eröffnungsbilanz der GmbH geprüft hat. Halten Sie es für möglich oder sinnvoll, sich in diesem besonderen Fall direkt an das Finanzamt zu wenden? Im Gegensatz zu den Horrorgeschichten, die man so im Internet liest, habe ich in 17 Jahren immer sehr gute Erfahrung mit Prüfern gemacht, sehr kulant, sehr kooperativ, vor allem weil die in meinem kleinen Büro, in dem ich immer alles offenlege, sehr schnell mitkommen, dass wir ein komplett steuerehrlicher Laden sind? Ändern können wir den Tatbestand ab 01.01.2010 ja nun nicht mehr, nur zukünftig - und vielleicht wäre ein offensives Vorgehen besser als wenn eine Prüfung in 3 oder 4 Jahren richtig Ärger bringt. Wenn Sie zu dieser Frage nochmal kurz Stellung nehmen, hinterlasse ich auch ein ordentlich Trinkgeld, das haben Sie sich auf jeden Fall verdient ... Liebe Grüße aus Thailand, und wenn Sie mal ein gutes Rad brauchen, Wolfgang Seifert, Gesellschafter All Mountains GmbH, Wiesbaden, www.allmountains-wiesbaden.de

Guten Morgen Herr Seifert (obwohl in Thailand ist es ja schon Mittag)!

Grundsätzlich würde ich wegen der "alten" Jahre erst einmal nichts unternehmen. Es kann auch sein, dass Sie gar nicht geprüft werden. Und wenn Sie ein "reines Gewissen" haben, dann besteht auch kein Grund zur Unruhe. Sie können ja sicherlich grundsätzlich alle Buchungen belegen, so dass kein Grund zur Annahme besteht, dass das Ergebnis falsch bzw. aus Sicht des Finanzamtes zu niedrig ist. Es kann natürlich viel Arbeit werden, die Belege / UNterlagen auf Verlangen lückenlos darzustellen. Aber wenn Sie gut organisiert sind, dann sollte das letztendlich auch kein Problem sein.

Prüfer gibt es natürlich immer solche und solche. Ich rate meinen Mandanten immer, zunächst immer besonnen und offen an die Prüfungen heran zu gehen. Denn letztendlich machen diese Personen auch nur Ihre Arbeit. Ihre Vorgehensweise führt sicherlich auch immer zu einem besseren Ergebnis, als wenn man auf Konfrontationskurs geht. Insbesondere sind im Fall der Fälle auch immer bessere "Verhandlungsergebnisse" möglich.

Ich wünsche Ihnen noch erholsame Tage in Thailand (dort war ich dieses Jahr im April, war sehr schön!)!

Allerbeste Grüße!

Knut Christiansen

Knut Christiansen und weitere Experten für Buchführung sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Lieber Herr Christiansen, Sie haben Recht, genau so werde ich es handhaben. Unser letzter Steuerberater, von wir uns leider aus gesundheitlichen Gründen trennen mussten, hat das ja 10 Jahre lang gebucht, unserer Eröffnungsbilanz als GmbH wurde vom Finanzamt Wiesbaden geprüft und für gut befunden, und in einer massiven Liquiditätskrise 2011/2012 hat uns unser Steuerberater mit Zwischenbilanzen sehr gut mit uns gemeinsam beim Vorstand der Wiesbadener Volksbank vertreten, keiner hat an irgendeiner Bilanz irgendetwas auszusetzen. Wir haben gerade den Steuerberater gewechselt und starten jetzt einen Neuanfang, der letzte war einfach irgendwann nur noch unerträglich. Sie sehen, ich mache meine Arbeit mit Leidenschaft, ich habe seit vielen Jahren kein operatives Geschäft mehr und damit auch keine "Arbeitszeit" im eigentlich Sinne, so dass ich entweder immer oder nie arbeite - je nachdem, wie man das interpretiert. Sie habe uns wirklich sehr geholfen, vielen Dank dafür, und sollten irgendwann nochmal Fragen auftauchen wende ich mich direkt an Sie, ich habe Ihre Kanzlei inzwischen im Internet gefunden. Liebe Grüße, auch im Namen meiner beiden Geschäftsführer und danke für alles, Wolfgang Seifert

Hallo Herr Seifert,

das habe ich wirklich sehr gerne gemacht. Vielen Dank für den großzügigen Bonus!

Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Fragen auftauchen sollten.

Viele Grüße!

Knut Christiansen