So funktioniert JustAnswer:
  • Fragen Sie einen Experten
    Tausende Experten in über 200 Kategorien.
  • Erhalten Sie eine professionelle Antwort
    Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
  • 100%ige Zufriedenheit garantiert
    Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an Christian P.
Christian P
Christian P, Steuerberater
Kategorie: Buchführung
Zufriedene Kunden: 5575
Erfahrung:  Tax Manager bei Kelvion
103664560
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Buchführung hier ein
Christian P ist jetzt online.

Guten Abend, wo liegen die Gehaltsgrenzen zwischen einer

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Abend,
wo liegen die Gehaltsgrenzen zwischen einer sozialpflichtigen Beschäftigung und einem Minijob? Als Beispiel, Person A hat eine sozialpflichtige Beschäftigung von 500 Euro und dazu einen Minijob von 450 Euro. Ist dies möglich oder gibt eine Mindestsumme die man verdienen muss um einen Minijob ausführen zu können.
Vielen Dank ***** *****

Guten Abend, die Grenze liegt bei 450 Euro, was bedeutet, dass diese Konstellation so möglich ist.

Bitte denken Sie an die Bewertung mit mindestens 3 Sternen.

Viele Grüße

C. Peter

Christian P und weitere Experten für Buchführung sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Guten Tag, ich hatte Rücksprache mit einem Steuerberater gehalten in Bezug auf die Anmeldungen im Hauptjob 500 Euro und in einer weiteren Firma einen Minijob 450 Euro.
Dieser meinte das dies unter Umständen als Midijob mit einer Gehaltsgrenze bis zu 1300 angesehen wird und dann sozialversicherungspflichtig zusammengelegt wird. Sprich der Minijob wird dann als dieser nicht anerkannt. Bin jetzt etwas verunsichert. Können Sie mir da weiterhelfen?

Guten Tag,

wenn Sie wünschen, nehme ich Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber im Hauptjob auf und führe für das Thema mit diesem eine Klärung herbei gegen ein Zusatzhonorar von insgesamt 85 Dollar, welches hälftig zwischen justanswer und mir verteilt wird.

Für mich habe ich aus Ihren Angaben mitgenommen, dass Sie im Nebenjob nach Möglichkeit keine Sozialversicherungsabgaben zahlen möchten.

Wenn das für Sie in Ordnung ist, bitte ich Sie, eine Anfrage direkt an mich (Hr. Christian Peter) zu richten, damit ich das oben beschriebene Zusatzangebot für Sie einrichten kann.

Viele Grüße

C. Peter

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Guten Tag, mein Arbeitgeber hat damit nicht viel zu tun.
Daher zurück zu meiner ursprünglichen Frage die sie ja beantwortet hatten, mich aber immer noch der Umstand verunsichert das diese Konstellation Schwierigkeiten mit sich bringen könnte und der Nebenjob so als dieser nicht anerkannt wird.
Daher bitte nur um kurze Bestätigung ob die Konstellation die sie ursprünglich bejaht haben so beibehalten werden kann oder unter Umständen aberkannt wird.
Vielen Dank ***** *****

Hallo,

ich sehe hier kein Grund, warum die 2 getrennten Beschäftigungen zusammengerechnet werden sollten. Daher hat meine Auskunft weiterhin Gültigkeit.

Beste Grüße

C. Peter

Guten Tag,

die Auskunft, dass die beiden Entgelte aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet werden, ist korrekt. Allerdings liegen Sie damit unter der Grenze von 1.300 EUR für Midijobverhältnisse, was sich als unproblematisch für Sie darstellt.

Damit zahlen Sie nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sie erhalten aber später trotzdem die vollen Rentenansprüche bzw. Rentenzahlungen aus diesen beiden Arbeitsverhältnissen.

Viele Grüße

C. Peter