Buchführung
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im Jahr 2006 habe ich eine GmbH übernommen
Die GmbH wurde 1985 gegründet. Der damalige GF und Gesellschafter versicherte mir eine schuldenfreie GmbH übernommen zu habe. Die GmbH ruhte eine Weile. Assistentin: Vielen Dank. Können Sie mir noch ein paar weitere Informationen geben, damit ich den passenden Experten für Sie finden kann? Kunde: Nun stelllte ich fest, dass die GmbH noch Verbindlichkeiten hat in der Bilanz- negatives Eigenkapitalkonto. Die Verbindlich keiten müssen von meinem Vorgänger aber bezahlt worden sein, da ich keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen erhalten habe. Auf meinen vorgänger habe ich keinen Zugriff mehr, die alten Rechnungen habe ich auch nicht. Wie kann ich die Verbindlichkeiten steuerneutral ausbuchen, ohne schlafende Hunde zu wecken ? mFg
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Frage teile ich im Rahmen einer Erstberatung mit:
Wenn sich kein Gläubiger der GmbH in den Jahren bei Ihnen gemeldet hat, sind die Forderungen dieser Gläubiger verjährt und die Verbindlichkeiten müssen "ausgebucht" werden. Dies ist aber leider möglich, denn Sie buchhalterisch die Verbindlichkeiten auflösen und an Erträge buchen. Da Sie bekanntlich den Jahresabschluss der GmbH - gesetzlich verpflichtend - im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen, ist die Auflösung der Verbindlichkeit ohnehin unvermeidbar.
Wenn ich damit Ihre Frage beantwortet und Ihnen behilflich sein konnte, wäre ich für Ihre positive Bewertung dankbar, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
selbstverständlich können Sie die Buchung technisch so vornehmen. Inhaltlich geht dies natürlich nur, wenn die Verbindlichkeit, die Sie ausbuchen wollen, ihnen gegenüber besteht. Natürlich ist - soweit es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen/Leistungen handelt, eine Vorsteuerkorrektur gem. § 17 UStG vorzunehmen.
haben Sie noch Rückfragen zu meiner Beantwortung? Ansonsten bitte ich um Ihre Bewertung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Vielen Dank
ich warte noch auf Ihre Rückmeldung bezüglich der Bewertun. Ohne Ihre Bewertung kann meine Beratung nicht vergütet werden.
Holen Sie dies bitte nach!
ich ergänze meine Ausführungen dahingehend, dass Sie die Verbindlichkeiten über die Erfassung auf dem Konto "Gesellschafterdarlehn" (Umbuchung) erfassen, müssen aber sicherstellen, dass Sie in geeigneter Weise darlegen können, dass die Verbindlichkeiten von dem Geschäftsführer vor Ihrer Ü bernahme aus Mitteln, die nicht in der GmbH vorhanden waren, beglichen worden sind. Dafür spricht natürlich durchaus, dass Sie - wie Sie angaben - keinerlei Mahnungen erhielten. Es ist aber zu erwarten, dass das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung und dem dazugehörigen Jahresabschluss angesichts der Höhe der buchmäßigen Verbindlichkeiten eine Erläuterung fordert, soweit sie sich nicht aus dem Anhang zum Jahresabschluss ergibt.
konnte ich Ihnen mit meinen ergänzenden Ausführungen weiterhelfen? Ich warte gegenwärtig noch immer auf Ihre Rückmeldung, damit meine Beratung vergütet werden kann.
Danke für Ihre Nachricht!