Bausachverständige
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender
Vielen Dank ***** ***** sich mit Ihrem Anliegen an JustAnswer gewandt haben.
Mein Name ist Dieter Penner
Ich möchte versuchen bei dem von Ihnen angeführten Problem behilflich zu sein.
hallo, guten Morgen
Sie sollten sich bezüglich dieses offensichtlichen Problems an Ihr zuständiges
Bauamt wenden, da es hier regional verschiedene Vorgaben gibt. Ich kann mir
allerdings nicht vorstellen das diese Anordnung ohne eine Überdachung zulässig
ist. Wenn ich damit Recht habe, wovon ich ausgehe können Sie dem Vermieter
eine Frist zur Abstellung des Mangels setzen sowie nach Ablauf eine Mietminderung
ansetzen.
bestehen zu diesem Thema noch Fragen Ihrerseits?
Ich danke ***** ***** Ihre Fragestellung