Ausländerrecht
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Ihr Freund kann mit einem slowenischen Aufenthaltstitel nach Deutschland reisen und heiraten. Der Antrag auf Ehegattennachzug kann hier im Lande gestellt werden. Sollte er allerdings nur ein Einreisevisum von Slowenien bekommen haben, dass kein Schengen-Visum ist, dann kann er nicht nach Deutschland kommen. Das slowenische Einreisevisum muss in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Sollte das von Slowenien ausgestellte Visum ein Schengen-Visum sein, kann er nach Deutschland reisen, um zu heiraten, der Antrag auf Familiennachzug muss aber bei der Deutschen Botschaft des Aufenthaltsorts gestellt werden.
Wenn ich mit meiner Antwort behilflich sein kann, bitte ich um positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüssen
Katerina K.
RAin
Ihr Freund kann mit dem slowenischen Aufenthaltstitel nur 3 Monate hier bleiben. Sie können aber hier heiraten und den Antrag auf deutsche Aufenthaltserlaubnis hier stellen. Für die Dauer des Verfahrens wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Vielen Dank ***** ***** freundliche Telefonat.