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RA Schwerin
RA Schwerin, Rechtsanwalt
Kategorie: Ausländerrecht
Zufriedene Kunden: 133
Erfahrung:  Rechtsanwalt
27582713
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RA Schwerin ist jetzt online.

Hallo, ich habe eine Baufirma in Deutschland und eine

Kundenfrage

Hallo, ich habe eine Baufirma in Deutschland und eine Tochterfirma in Slowenien. Kann ich den Arbeitnehmer sowohl in Söowenien als auch in Deutschland beschäftigen?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): In Nordrhein Westfalen Der Arbeitnehmer hat die kosovarische Staatsangehörigkeit, aber ein Visum zum arbeiten in Slowenien
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein
Gepostet: vor 12 Tagen.
Kategorie: Ausländerrecht
Experte:  KaterinaK0502 hat geantwortet vor 12 Tagen.
Ich bin eine RAin im Arbeits- und Ausländerrecht mit 10+ Jahren Erfahrung. Ich kläre Ihr Anliegen und bitte um Geduld während der rechtlichen Prüfung
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Okay alles klar
Experte:  KaterinaK0502 hat geantwortet vor 12 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ist der Arbeitnehmer aus Kosovo, den Sie in Deutschland beschäftigen möchten, ein Spezialist oder Führungskraft? Soll er länger als 90 Tage hier beschäftigt werden?

Kunde: hat geantwortet vor 11 Tagen.
Er ist kein Spezialist oder Führungskraft. Er soll als Maurer beschäftigt werden.
Er ist in meine Tochterfirma in Slowenien beschäftigt. Dafür habe ich ihm Visum gemacht. Ich habe gedacht, dass er mit dem Visum auch nach Deutschland kommen kann, um bestimmte Aufträge zu erledigen (als Maurer).
Am Flughafen hat ihm der Zoll festgehalten und ausdrücklich mitgeteilt, dass er nicht in Deutschland arbeiten kann. Auf sein Visum steht aber, dass er auch in DE arbeiten kann.Was muss ich tun, dass er sowohl in Slowenien, als auch in DE arbeiten kann? (Bei meinen beiden Baufirmen)
Experte:  KaterinaK0502 hat geantwortet vor 11 Tagen.
Können Sie mir, bitte Kopie des Visums übermitteln? Seit wann ist der Mann in dem Tochterunternehmen beschäftigt? Sollten Sie noch heute antworten, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich erst morgen auf Sie zurückkommen kann.