Ausländerrecht
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Lg ***
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank ***** ***** Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Wenn die beiden die Anträge gemeinsam gestellt haben, so werden diese oftmals gemeinsam bearbeitet und beschieden. Dementsprechend kann es sein, dass über den einen Antrag noch nicht entschieden ist, auch wenn dieser bereits entscheidungsreif ist.
Es besteht die Möglichkeit, die Behörde darum zu bitten, das entscheidungsreife Verfahren Ihres Vaters abzutrennen und über seinen Antrag dann separat zu entscheiden. Alternativ kann auch eine Rücknahme des Antrags Ihrer Mutter erfolgen, sodass die Behörden dann gezwungen wäre, über den Antrag Ihres Vaters zu entscheiden.
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