Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich bedaure, aber ein solches Schnellverfahren gibt es nicht.In der Rechtsprechung werden selbst bei einem Zuzug zu Kindern keine Ausnahmen gemacht. Es besteht daher lediglich die Möglichkeit, dass Ihre Frau zwischenzeitlich mit einem Besuchsvisum einreist und dann 90 Tage bei Ihnen bleibt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.