Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Unabhängig davon, ob die Taten im Führungszeugnis stehen oder nicht, ist bei der Einreise in die USA die Verurteilung anzuzeigen.
Dies deshalb, da dieses Dokument eben nicht darauf abstellt, ob dies im Führungszeugnis steht oder nicht. Auch ist bezüglich des Strafmaßes keine Angabe gegeben.
Es wird nur gefragt, ob eine Verurteilung in besagter Zeit vorlag.
Eine falsche Angabe kann hier im Zweifel weit reichende Folgen für zukünftige einreichen in die USA haben. Daher sollte der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-