Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Oft wird das Visum versagt, weil der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft machen konnte. Hierzu empfiehlt es sich, die Rückkehrbereitschaft insbesondere anhand nachfolgender Kriterien glaubhaft zu machen:
- familiäre Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland
- berufliche Integration (=fester Arbeitsplatz)
- Immobilienbesitz im Heimatland
Wenn das Visum nicht erteilt wird, ist eine Remonstration (Widerspruch)
bei der deutschen Auslandsbehörde möglich. Aufgrund der Remonstration
ist die Behörde verpflichtet, den Vorgang nochmal eingehend zu prüfen.
Ratsam ist es, in der Begründung der Remonstration die der Ablehnung
zugrundeliegenden Bedenken auszuräumen.
Neben der Remonstration besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung des Visums.
Ihre Freundin könnte also den Rechtsweg beschreiten, um die Behörde zur Erteilung des Visums zu zwingen.
Aber stellen Sie gerne eine Frage zu dem geschilderten Sachverhalt, damit ich konkret darauf eingehen kann.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.