Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ortsunabhängig.
Im Auslösungsfall kann diese durch die Behörde bundesweit in Anspruch genommen werden.
Daher gibt es keine räumlichen/örtlichen Vorgaben. I
hre Cousine kann dies an ihrem Wohnort tun.
In der Regel hat die Behörde, bei der der Antrag auf Aufenthalsttitel gestellt wird, hierfür entsprechende Formulare.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-