Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
In diesem Fall sollte zwingend und schnellst möglichst mit der Universität eine Lösung gesucht werden und ein neuer Aufenthaltsgrund geschaffen werden.
Insbesondere die Universität hat hierfür entsprechen die Möglichkeiten.
Entweder man weitet das Arbeitsverhältnis aus oder schafft einen anderen Aufenthaltsgrund wie Studium, Sprachkurs etc.
Die entsprechenden Aufenthaltsgründe und Möglichkeiten finden Sie in den §§ 16 ff. AufentG.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-