Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für ihren Partner ist unter den beschriebenen Umständen sehr schwierig.
Grund ist der, dass kein Aufenthaltsgrund vorliegt, welcher für einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz notwendig ist. Denn allein das Ziel einer Heirat reicht nicht aus.
Erst wenn eine rechtskräftige Heirat vorliegt, kann ein Aufenthaltstitel auf Grundlage der Familienzusammenführung durchgeführt werden.
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind, ist dies auch unproblematisch möglich.
Zuvor kann jedoch allenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Dies erlaubt jedoch nur den Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland für 90 Tage.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-