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Stellen Sie Ihre Frage an ClaudiaMarieSch...
ClaudiaMarieSchiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Ausländerrecht
Zufriedene Kunden:
22358
Erfahrung:
19 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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ClaudiaMarieSchiessl ist jetzt online.
Guten Abend, Können sie mir sagen, wie das nach dem Brexit
Diese Antwort wurde bewertet:
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★
Guten Abend, Können sie mir sagen, wie das nach dem Brexit mit dem Recht auf Freizügigkeit aussieht? Besteht dieses für in Deutschland lebende Briten noch?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Niedersachsen
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 14 Tagen.
Sehr geehrter RatsuchenderUnionsbürger - also Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) - haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen. Sie dürfen in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhaltenDas Recht besteht also genau genommen nicht mehrAberSeit dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte sind seitdem also "eingefroren".Diese Rechte bestehen "kraft Gesetzes", Sie brauchen nichts zu tun, um sie geltend zu machen
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 14 Tagen.
Wenn Sie also bereits in Deutschland gelebt haben vor dem Brexit dann haben sie die gleichen Rechte. Es ändert sich daran nichts
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Kunde:
hat geantwortet vor 14 Tagen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher was das nun für mich bedeutet.Es geht hier konkret um den Familiennachzug aus einem Drittstaat (nicht UK) zu mir nach Deutschland.
Im Rahmen des Freizügigkeitsrechts ist dies ja viel einfacher Möglich, als bei einem normalen Visumsantrag zur Familienzusammenführung.
Daher die Frage ob ich noch von meinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen kann
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 14 Tagen.
Vielen Dank ***** ***** Konkretisierung ihres Anliegens. Sie können von ihren Rechten genauso Gebrauch machen wie damals, als GB noch in der europäischen Union war
ClaudiaMarieSchiessl und weitere Experten für Ausländerrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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