Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können ohne Zustimmung der Aufenthaltsbehörde nicht von einem Studium in eine Ausbildung wechseln.
Ihr Aufenthaltstitel ist an die Durchführung des Studiums gebunden.
Brechen Sie das Studium ab, befinden sie sich ab diesem Zeitpunkt illegal in Deutschland und begeben sich in dem Bereich einer strafbaren Handlung nach § 95 Aufenthaltsgesetz.
Sie können daher nur bei der Ausländerbehörde beantragen, dass sie von einem Studium in eine Ausbildung wechseln wollen. Hierfür möge die Behörde mitteilen, ob die Aufenthaltsgenehmigung umgestellt werden kann.
Sie müssen eine hinreichende Begründung für ihre Entscheidung nennen.
Ansonsten lehnt die Behörde ein Wechsel und die neue Ausstellung einer Aufenthaltsbehörde ab.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-