Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Kinder von Ausländern, die in Deutschland geboren worden sind, erhalten kraft Gesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft. Voraussetzung aber ist, dass ein Elternteil sich zum Zeitpunkt der Geburt mindestens seit acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat. Diese Voraussetzung ist bei Ihnen leider nicht erfüllt. Am 20.2.2022 waren Sie noch keine acht Jahre in Deutschland. Und die Kindesmutter ist auch noch keine acht Jahre in Deutschland.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Die neue Regelung zur Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland gilt erst seit 2000. Ihre Frau kann sich darauf also leider nicht berufen.
Ihr Kind kann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, sobald es die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Es muss also acht Jahre in Deutschland gelebt haben.
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