Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld. Eine Ausreise für ein Jahr führt grundsätzlich zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis. Denn wenn Sie für mehr als sechs Monate ausreisen bzw. aus dauerhaften Gründen ausreisen, so erlischt die Niederlassungserlaubnis gemäß § 51 AufenthG.
Sie können sich hiervor schützen, indem Sie vor Ausreise einen Antrag bei der Ausländerbehörde auf Verlängerung der sechsmonatigen Wiedereinreisefrist stelen. Die Ausländerbehörde wird diesen Antrag in aller Regel bewilligen. Sie können sich sodann auch für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten, ohne dass die Niederlassungserlaubnis erlischt.
Den Antrag können Sie selbst oder durch einen Anwalt stellen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich, wenn Sie dies wünschen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie bereits seit über 15 Jahren in Deutschland gelebt haben und der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse besteht.
Wenn Sie also in der Zwischenzeit Ihr Einkommen verlieren oder eine Vorstrafe erhalten, so müssen Sie trotz der 15 Jahre Voraufenthalt mit einem Erlöschen der Niederlassungserlaubnis rechnen, wenn Sie für mehr als 6 Monate ausreisen. Wenn Sie indes ausschließen können, dass es zu einer solchen Situation kommt, so können Sie auch ohne die Fristverlängerung für länger als 6 Monate im Ausland bleiben.
Dass Sie minderjährige deutsche Kinder haben, hat keine Auswirkung auf das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis. Wenn diese jedoch erlischt, dann können Sie aufgrund der minderjährigen Kinder einen Nachzug nach Deutschland beanspruchen.
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.