Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter. Ihr Bekannter kann beim Ausländeramt eine Ausbildungsduldung beantragen. DA er schon seit 2,5 Jahren in Deutschland wohnt, ist dies grundsätzlich kein Problem.
Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Für weitere Fragen hierzu stehe ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Über eine Bewertung meiner Antwort (3-5 Sterne über der Frage) würde ich mich sehr freuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann. Selbstverständlich können Sie auch nach Bewertung Nachfragen zu diesem Thema stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin