Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Verstehe, Ihre Frau kann alle 3 Monate mit 3 monatiger Unterbrechung visumsfrei einreisen. Leider muss sie aber nach 3 Monaten wieder ausreisen und benötigt für einen "Daueraufenthalt" ein Visum, welches sie aber über die deutsche Botschaft ausgestellt bekommt.
Leider kann Ihre Frau sich nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichern lassen, weil sie hierfür einen Aufenthalt von mindestens 12 Monaten benötigt (§ 5 SGB V).
Sie können nur versuchen, über die Ausländerbehörde einen Aufenthalt bis nach der Geburt des Kindes zu bekommen, wenn ein Arzt Ihrer Frau wegen der Schwangerschaft eine Reiseunfähigkeit bescheinigt. Aber dann müssten Sie auch Ihre Frau privat versuchern, weil die gesetzlichen Kassen, wie beschrieben, nicht zuständig sind.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass