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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Ausländerrecht
Zufriedene Kunden: 31720
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Meine frau kommt aus der UKRAINE: sie ist in DE angemeldet,

Diese Antwort wurde bewertet:

Meine frau kommt aus der UKRAINE: sie ist in DE angemeldet, sie hat Steuer ID bekommen,Karnkenversicherung. SV-muss sie wirklich wieder nach Ukraine ausreisen für Visum zu Beantragen oder gibt es Ausnahme
Fachassistent(in): Was ist Ihre Nationalität und in welchem Land wohnen Sie derzeit?
Fragesteller(in): Polen. lebe ab 1996 in deutschland
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Wir haben geheiratet in Polen wo dort meine frau hatte Genehmigung für Arbeit und bleibe recht bis 2024

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Frage:
Gibt es eine Aufforderung zur Ausreise?

Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Wie ist Ihr Aufenthaltsstatus und leben Sie in Deutschland?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
In Moment steht keine Aufforderung zur Ausreise meiner Frau. Wie ich schön geschrieben habe- ich bin polnische Staatsbürger , lebe aber 1996 in Deutschland.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben, können Sie über § 29 AufentG den Ehegattennachzug einfordern und auf dieser Grundlage einen Aufenthaltstitel zugunsten ihrer Frau beantragen.

Wenn diese bereits in Deutschland ist, sollten Sie schnellst möglichst Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und klären, wie kurzfristig ein Aufenthaltstitel über die vorgenannte Norm erreicht werden kann, insbesondere welche Unterlagen sie vorlegen müssen.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Ausländerrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.