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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Ausländerrecht
Zufriedene Kunden: 31662
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Morgen. Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben

Kundenfrage

Guten Morgen.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Bayern
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Es geht um eine Familienachzugsvisum. Meine Frau ist aus Côté d'ivoire. Was braucht sie um das Visum zu bekommen?
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Ausländerrecht
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Erforderlich sind in der aber in der Regel folgende Unterlagen von der Person die in Deutschland wohnt (hier Sie):

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum
  • ggf. Heiratsurkunden

Weitere Details finden Sie über nachfolgenden Link, über welchen Sie sämtliche Informationen für einen Aufenthaltstitel nach § 36 f. AufenthG abrufen können.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-