Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
das Asyl wurde rechtskräftig abgelehnt ? Seither lebt er in Deutschland mit einer Duldung ? Hat sich denn zwischenzeitlich eine politische Verfolgungssituation ergeben ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Aufgrund der aktuellen Situation wird eine Abschiebung, die grundsätzlich bei einer rechtskräftigen Ablehnung eines Asylantrages, nicht erfolgen. Grundsätzlich müsste man aktuell nichts weiter tun, da aktuell ein allgemeiner Abschiebestopp besteht.
Einen weiteren Asylantrag könnte man wegen der Situation nur dann stellen, wenn sich daraus eine politische Verfolgung des jungen Mannes ergeben würde.
Bitte fragen Sie nach, wenn etwas unklar oder offen geblieben ist. Ansonsten sind Sie bitte so freundlich und geben eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
natürlich ist aktuell eine gesteigerte Gefährdung gegeben. Aber wie damals im Balkankrieg wird man eine Rückführung dann "ins Auge fassen" wenn sich die Situation im Heimatland beruhigt hat. Davon wird man hier aber "meilenweit" entfernt sein.
leider verstehe ich Ihre Antwort ncht ! Da ich lediglich der Jurust bin, der Ihre Fragen beantwortet, habe ich mit Vertragmodalitäten nichts zu tun. Wenn es hier Unstimmigkeiten gibt, wenden Sie sich bitte an den Support von Justanswer.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute !
nochmals alles Gute !