Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit: Um was für einen Aufenthaltstitel handelt es sich?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, mit diesem Aufenthaltstitel und dem Reisepass können Sie nach Spanien reisen. Auch können Sie mit dem Pass nach Pakistan reisen und sodann wieder nach Deutschland einreisen.
Die Reise sollte jedoch nicht länger als sechs Monate dauern, sonst verfällt der Aufenthaltstitel. Wenn Sie für länger als sechs Monate reisen möchten, so müssen Sie dies zuvor mit der Ausländerbehörde abstimmen. Diese würde Ihnen dann die Frist verlängern.
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Genau so ist es, Sie können mit dem pakistanischen Pass und dem deutschen Aufenthaltstitel quer durch die EU einreisen, auch ausreisen und dann wieder einreisen. Dies ist überhaupt kein Problem.