Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
welcher Beruf bzw. Tätigkeit soll denn ausgeübt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Diese Berufe werden leider nicht funktionierten ! Bei einer Arbeitserlaubnis und dem Visum für die Arbeit benötigt man bei einem sog. Drittstaatenangehörigen eine Vorranprüfung durch das Arbeitsamt. Bei Tätigkeiten, die auch ohne weiteres von Deutschen oder EU-Staatlern erledigt werden können, wird man keine Genehmigung erteilen. Gute Chancen bestehennur in den Mangelberufen (Pflege, Krankenpflege usw.).
Fragen Sie bitte nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Ansonsten nehmen Sie bitte eine Bewertung vor. Vielen Dank !
haben Sie meine Antwort erhalten ? Sind Sie doch bitte so freundlich und geben eine kurze Rückmeldung.