Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Die Einreise nach Armenien ist mit einem Reisepass möglich. Ein Visum ist für den Zeitraum von bis zum 180 Tagen nicht erforderlich.
Ich würde Ihnen in jedem Falle die Mitnahme einer Geburtsurkunde sowie einer Ehefähigkeitsbescheinigung empfehlen. Zudem sollten Sie beim armenischen Standesamt bzw. der sonstigen Stelle, die für die Eheschließung zuständig ist, erfragen, ob weitere Unterlagen im Einzelfall benötigt werden. Alle Dokumente sollten Sie apostillieren lassen.
Der Mann darf bei einem bestehenden Einreiseverbot nicht nach Deutschland einreisen, auch wenn er mit Ihnen verheiratet ist bzw. Sie schwanger sind.
Es besteht jedoch in diesem Fällen die Möglichkeit, die Einreisespere auf Antrag aufheben bzw. verkürzen zu lassen. Dafür müsste Ihr Mann - ggf. mit anwaltlicher Hilfe - einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Diese Rückfrage müssten Sie einem armenischen Anwalt stellen. Hierzu kann und darf ich Sie als deutscher Rechtsanwalt nicht beauskunften.
Bitte abschließend noch bewerten. Vielen Dank.