Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Aufgrund des griechischen Aufenthaltstitels kann der Mann nicht in Deutschland leben und arbeiten. Dies ginge nur, wenn er die Balue Karte EU oder aber einen nationalen Aufenthaltstitel für Deutschland innehat.
Da er keinen Wohnsitz in Deutschland innehat, wäre dieser bei der deutschen Botschaft in Griechenland zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
das wäre möglich, allerdings sollte er dies tun, bevor sein Visum für Deutschland abläuft.
Anmeldung auf der Gemeinde, Visum für Deutschland dann auf der örtlichen Ausländerbehörde.
das kommt auf den Zweck der Aufenthaltsgenehmigung an. Am einfachsten wäre ein Visum zum Spracherwerb für 1 Jahr nach § 16 Abs. 5 AufenthG.
Bitte bewerten Sie mich noch, damit ich etwas für meine Tätigkeit erhalte.
gerne!