Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Möglich durchaus ja, der Aufwand ist allerdiungs etwas höher.
Sie müssen die Freundin offiziell zu Ihnen zu Besuch einladen. Hierfür hält das Ausländeramt an Ihrem Wohnort entsprechende Formulare zur Verfügung. Sie müssen im Rahmen dessen auch eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben, also erklären, dass Sie für alle eventuellen Kosten, die der Aufenthalt mit sich bringt, aufkommen werden. Zudem muss der Krankenversicherungsschutz für die Zeit des Aufenthaltes vorhanden sein.
Sind die Unterlagen vollständig, ist es meist nur noch eine Formalität und man muss dann noch etwas warten. In der Regel wird das Besuchsvisum dann erteilt.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass