Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
ist der mann abgelehnter Asylbewerber ? Verstehe ich Sie richtig, dass die Abschiebung lediglich wegen des fehlenden Passes nicht erfolgt ist ? Wann wird denn das Kind geboren ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Im Grunde muss man jetzt warten, bis das Kind geboren ist, denn einen Aufenthalt kann der Mann nur wegen des Kindes ableiten. Dies ergibt sich aus (§ 28 AufenthG, Art. 6 GG). Dies bedeutet aber auch, dass der Vater entweder das Sorgerecht haben muss und dieses auch ausüben muss oder zumindest einen engen Umgang mit dem Kind pflegen muss.
Sobald das Kind geboren ist, soll sich der Vater mit der Geburtsurkunde und ggf. der Sorgerechtserklärung an das für ihn zuständie Ausländeramt wenden. Dort soll er einen Aufenthalt beantragen. Sobald er diesen hat, kann er auch umziehen.
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das ist so üblich, hat aber keinen Einfluss auf das Bleiberecht, denn - so schlimm dies klingen mag - ist ja noch nicht sicher, ob das Kind überhaupt (lebend) zur Welt kommt. Zudem ist die Vaterschaft alleine nicht ausschlaggegebend, sondern er muss sich auch kümmern. Ein nur auf dem Papier existierender Vater bekommt kein Bleiberecht.
gerne !
ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntagabend und für Sie und die kleine Familie alles Gute !
vielen Dank.