Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Leider erhält der Witwer bzw. die Witwe beine Witwenrente, wenn die Eheschließung zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als der Beamte bereits Pension bezogen hat, § 19 LBeamtVG NRW. Allenfalls könnte nach § 22 Ihre Ehefrau einen Unterhaltsbetrag beanspruchen. Die Höhe wäre 55 % Ihres Ruhestandsgehaltes. Dabei ist es nicht von Belang, wo Ihre Frau ihren Wohnsitz hat.
Ich hoffe, Ihre Fragen wurden beantwortet. Wenn weitere bestehen, teilen Sie diese bitte mit. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der erteilten Antwort über die Sterne. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
haben Sie zu der umfangreichen Auskunft noch Nachfragen ? Falls nicht, sind Sie nunmehr so fair und nehmen eine Bewertung vor. Vielen Dank !
vielen Dank für Ihre Geduld und für das angenehme Telefonat.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag und alles Gute !