Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Eheschließung mit einem normalen Besuchs-/Touristenvisum rechtlich nicht möglich ist.
Ihre Verlobte muss vielmehr bei der deutschen Botschaft in Tunis ausdrücklich ein Visum zur Eheschließung beantragen.
Ihre Verlobte muss bei der Beantragung des Visums zur Eheschleißung dann in der deutschen Botschaft die weiteren erforderlichen Dokumente vorlegen.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keinen angenehmere Mitteilung übermitteln zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt