Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie müssen sich nicht an die deutsche Botschaft in China wenden.
Für Sie ist vielmehr die Ausländerbehörde in Kaiserslautern rechtszuständig, da Sie dort auch leben und arbeiten.
Wenn Sie nun eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, so bedeutet dies, dass über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht abschließend entschieden ist - die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag also noch.
Wenn Sie eine feste und unbefristete Arbeitsstelle vorweisen können - und das ist ja nach Ihren Angaben der Fall -, dann werden Sie auch eine Aufenthalsterlaubnis zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit gemäß § 18 AufenthG erhalten.
Sie sollten sich diesbezügliche bei der Ausländerbehörde nach dem Stand Ihres Verfahrens erkundigen!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt