Ausländerrecht
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Einreisevisum ( für Familienbesuch) abgelehnt .Was kann ich als Einladender machen?
Ich habe nach §66-68 die Verpflichtungserklärung gemacht und nachgewiesen( finanziell und Räumlichkeiten) die Übernahme von alles für den Aufenthalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es entspricht leider der üblichen Praxis der Ausländerbehörden, die Erteilung von Visa von der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers abhängig zu machen. Wenn das Visum nicht erteilt wird, ist eine Remonstration (Widerspruch) bei der deutschen Auslandsbehörde möglich. Sie können also für das Familienmitglied, dem das Visum versagt worden ist, eine Remonstration einreichen. Aufgrund der Remonstration ist die Behörde verpflichtet, den Vorgang nochmals eingehend zu prüfen. Ratsam ist es, in der Begründung der Remonstration die der Ablehnung zugrundeliegenden Bedenken auszuräumen.
Hierzu empfiehlt es sich, die Rückkehrbereitschaft insbesondere anhand nachfolgender Kriterien glaubhaft zu machen:
- familiäre Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland- berufliche Integration (=fester Arbeitsplatz)- Immobilienbesitz im Heimatland
Neben der Remonstration besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung des Visums.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Ja, das dürfen Sie. Sie müssen nur deutlich machen, dass Sie es in Vertretung für Ihr Familienmitglied machen. Außerdem müssen Sie eine Vollmacht des betroffenen Familienmitgliedes beifügen. Eine Remonstration durch den Einladenden kann nur bei gleichzeitiger Vorlage der schriftlich vom Antragsteller erteilten und unterschriebenen Vollmacht bearbeitet werden.
Zur Begründung der Remonstration geben Sie den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigen Aufenthaltes an. Außerdem sollten Sie auch die Rückkehrbereitschaft des betroffenen Familienmitgliedes glaubhaft machen anhand der von mir oben bereits dargelegten Kriterien:
Sie können hier in Deutschland einen Anwalt beauftragen. Es sollte einer sein, der sich mit Ausländerrecht befasst. Die Erfolgsausschichten kann ich aber aus der Ferne nicht beurteilen. Bei einem Rentner wird es wohl leider schwer, glaubhaft zu machen, dass er in seinenm Heimatland fest verwurzelt ist.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer geleistete Zahlung. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sie benötigen nur das Schreiben mit der Ablehnung des Visums. Der Anwalt wird dann die nächsten Schritte einleiten.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die bereits an JustAnswer geleistete Zahlung. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Danke für Ihre weitere Nachfrage.
Nein. Leider nicht. Sie sollten sich einen Anwalt vor Ort suchen, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist.
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Dann können Sie beim Verwaltungsgericht klagen. Dann prüft ein Richter den Anspruch auf Visumserteilung.
Ich kann zu dem anderen Fall meine Einschätzung abgeben, wenn Sie mit den Sachverhalt schildern. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen hierfür aufgrund des deutlichen Mehraufwandes ein Premiumangebot unterbreiten werde. Wenn Sie das annehmen, kann ich Ihren Beratungsbedarf weiter bedienen.
Dann sollten Sie vor Ort einen Anwalt beauftragen, Ihnen in der Sache zu helfen.