Ausländerrecht
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komme aus Albanien und besitze einen Aufenthaltstitel nach Gesetz 25 a. Bin seit Juni 2019 mit einem Albaner verheiratet der nicht in Deutschland wohnt. Er ist nach Deutschland im August durch eine Besuchsvisum eingereist. Was soll ich tun damit er eine Visumsverlängerung bekommt? LG Linda
Sehr geehrte Fragestellerin,
verstehe ich Sie richtig, dass Ihr Mann zukünftig mit Ihnen in Deutschland leben möchte ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
erlauben Sie mir noch nachzufragen, wie alt Sie sind ? Können Sie bitte noch den Abs. bei § 25 a angeben ?
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und vielen Dank für die Nachträge.
Ihr mann kann einen Familiennachzug beantragen. Dies geschieht in der Regel bei der deutschen Botschaft im heimatland Ihres Mannes. Zwar kann Ihr mann diesen Antrag auch stellen, wenn er sich in Deutschland aufhält, wichtig ist jedoch, dass er - solange der Antrag noch nicht entschieden ist - nach Ablauf der 90 Tage wieder ausreist.
Sobald der Aufenthalt aufgrund des Familienzusammenzuges genehmigt ist, kann Ihr Mann sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
bei § 25 a Abs. 1 ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn humanitäre Gründe vorliegen. Sollten solche Gründe nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit für Ihren Mann mit einem Arbeitsvisum einzureisen. Dies bedeutet, Arbeit oder Ausbildungsplatz in einem Mangelberuf suchen und Antrag stellen.
Die Bearbeitungszeiten sind oftmal so unterscheidlich, dass hierzu leider keine Einschätzung abgegeben werden kann.
humanitäre Gründe sind z.B. lange Dauer der Trennung, gemeinsame Kinder, schwere Erkrankungen oder konkrete Gefährdungen im Herkunftsland.
Beim Arbeitsvisum muss die Antragstellung über die deutsche Botschaft erfolgen.
leider nein ! Dies ginge nur unter ganz engen Voraussetzungen, z.B. wenn Ihr Mann schwer erkrankt wäre und aufgrund dieser Erkrankung nicht reisefähig wäre.
nein.Es würden dann wieder die 3 Monate gelten.
Asyl auf keinen Fall ! Dieser Antrag wäre von vornherein unbegründet und würde ggf. zu einer Einreisesperre führen.
Schwangerschaft reicht nicht !
ich verstehe Ihre Not, aber außer den geschilderten gibt es keine weiteren Möglichkeiten !
nachdem ich Ihnen umfangreiche Antworten erteilt habe, sind Sie bitte nun so freundlich und honorieren meine Arbeit für Sie durch eine Bewertung. Vielen Dank !
diese Möglichkeiten funktionieren NUR über die deutsche Botschaft. Verlängerung geht NUR unter den geschilderten schwerwiegenden Gründen einer Erkrankung oder ähnlichem.
Bitte bewerten Sie nun, gern können Sie auch anschließend weitere Fragen stellen, sofern es solcjhe geben würde.
wären Sie bitte so fair und bewerten nun meine umfanreiche Arbeit für Sie !
ich hatte mehrfach ausgeführt, dass die Schritte durchaus auch in Deutschland beantragt werden können. Aber eine Ausreise muss dennoch erfolgen, wenn die Erteilung vor Ablauf der 3 Monate nicht erfolgt.
Ein Integrationskurs ist kein Grund für eine Visumserteilung.
ich ann Ihnen zur Bearbeitungszeit keine genauen Auskünfte geben. Rechnen Sie mit mindestens 3 Monaten.
Sie hatten eine Bewertung in Aussicht gestellt. Warum geben Sie diese nun nicht ab, obwohl Sie äußerst umfangreiche Auskünfte erhalten haben.