Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Bestehen konkrete Fragen zur Trennung und allem was dazu gehört?
Ja, klingt erstmal nicht so gut.
Wäre dann auch ein Wechselmodell aus Ihrer Sicht möglich?
Ja, man sollte in der Vereinbarung aber vermerken, dass es nur "vorübergehend" so geregelt wird.
Nach und nach kann und sollte man dann den Umgang erweitern.
Das Schreiben der Gegenseite klingt doch recht positiv.
Da braucht man eigentlich gar keine Umgangsvereinbarung.
Ziehen Sie erstmal aus und schauen dann wie es mit den Kindern läuft.
Wenn es Schwierigkeiten gibt, kann man immer noch einlenken.
Ja, vielleicht stoppt man das Schreiben erstmal.
Nein, es ist kein Nachteil, wenn Sie ausziehen.
Erstmal ist es wohl besser so und dann wird sich alles andere zeigen.
Ich bin jetzt erstmal off und gern morgen wieder erreichbar.