Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Natürlich würde ein Asylantrag Zeit verschaffen. Allerdings wäre dieser von vornherein unbegründet und würde voraussichtlich auch in kurzer Zeit negativ beschieden werden.
Zu beachten ist darüber hinaus auch, dass selbst eine Heirat nicht ohne weiteres ein Aufenthaltsrecht begründet. Der normale Weg ist, dass der Ausländer nach der Heirat über die Deutsche Botschaft in seinem Heimatland die Familienzusammenführung beantragen muss, es also in sein Heimatland zurückreisen muss.
Zusammenfassend kann also ausgeführt werden, dass der Asylantrag zwar Zeit verschafft, um ggf. zu heiraten, aber nach Ablehnung und auch nach Heirat begründet dies kein Bleiberecht. Und wenn Ihre Frau dann nicht ausreist, würde ziemlich sicher eine Sperre verhängt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass