Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte teilen Sie mir ergänzend mit, mit welchem Aufenthaltstitel sich Ihr Mann bisher in Deutschland aufgehalten hat.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Was für einen Aufenthaltstitel hatte er denn beantragt, sodass ihm die Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde? Wurde ihm die Erteilung des Aufenthaltstitels versagt?