Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihren Fall bearbeite.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Leider muss ich Ihnen mitteien, dass Ihre Nichte keinen festen Anspruch darauf hat, nach Deutschland zu ziehen. Sie können Ihre Nichte als Familienangehörige nach Deutschland holen, sofern ein besonderer Härtefall besteht, zB wegen Pflegebedürftigkeit. Wenn es Ihnen und Ihrer Nichte beiden gut geht und es sonst keine Härtegründe dafür gibt, dass Ihre Nichte nach Deutschland kommen möchte, so können Sie Ihre Nichte leider nicht nach Deutschland holen. Denn das Aufenthaltsgesetz sieht nicht vor, dass man seine Nichte nach Deutschland holen kann, ohne dass ein Härtefall vorliegt.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -