Ausländerrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
verstehe ich Sie richtig, dass Ihre Partnerin mit einem Besuchsvisum für maximal 90 Tage einreist ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich muss ein Ausländer nach 90 Tagen Aufenthalt Deutschland wieder verlassen. Nur in begrenzten Ausnahmefällen kann man beantragen, nach Ablauf der 90 Tage - vorübergehend - in Deutschland zu bleiben und zwar dann, wenn z.B. aufgrund gesundheitlicher Gründe die Aisreise derzeit nicht möglich ist.
Unterstellt Ihre Frau würde während des Aufenthaltes schwanger und ein Arzt würde eine Risikoschwangerschaft diagnostizieren und bescheinigen, dass Ihre Frau unmöglich ausreisen kann, dann dürfte sie bis zur Geburt bleiben. Eine normal verlaufende Schwangerschaft ohne Risiko würde leider kein Bleiberecht begründen.
Ich hoffe, Ihre Frage wurde beantwortet. Gern können Sie Nachfragen stellen. Falls keine mehr bestehen, nehmen Sie bitte eine Bewertung vor. Vielen Dank !
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.haben Sie noch Fragen ? Wenn nicht bitte ich nochmals um Vornahme einer Bewertung.