SEhr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Fragen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
1. Muss ich wohl für die Zeit Februar bis April 2019 ein Touristenvisum beantragen, geht das?
Da Sie visafrei frühestens erst wieder im April 2019 einreisen dürfen, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt Februar bis April 2019 eine Aufenthaltserlaubnis (Visa) für die Türkei. Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Ihre Aufenthaltsgenehmigung dann ist je nach Art 6 Monate bis 5 Jahre gültig, abhängig vom Grund für Ihren Antrag.
Hinsichtlich Ihres Grundes kann ich nichts sagen, da Sie diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht haben.
Sie können z.B. einen Kurzzeitaufenthaltstitel (1 Jahr) beantragen, wenn Sie Immobilien in der Türkei besitzen oder als Touristen (Überwintern in der Türkei) kommen, vgl. Art. 31 des Aufenthaltsgesetzes der Türkei.
http://www.goc.gov.tr/files/files/YUKK_ALMANCA_BASKI_.pdf
Dann müssten Sie diesen diesen Titel jedes Jahr vor Ablauf verlängern lassen.
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