Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Grundsätzlich ist Ihr Bruder EU Bürger und genießt als solcher die sog. Freizügigkeit. Dies bedeutet, dass er sich innerhalb Europas, auch in Deutschland, unbeschränkt niederlassen kann. ABER: für Deutschland gilt, dass er diese Freizügigkeit verliert, wenn er nach Deutschland umsiedelt, ohne sich intensiv um Arbeit zu bemühen und von sozialen Leistungen leben muss. Da Ihr Bruder nach Ihren Schilderungen auf soziale Unterstützung angewiesen ist, weil weder er sich selbst noch Sie ihn unterhalten können, besteht keine Möglichkeit, sich auf Freizügigkeit zu berufen.
Sie könnten allenfalls eine unbillige Härte vortragen. Dann müsste aber vorgetragen und bewiesen werden - durch ätztliche Unterlagen -, dass Ihr Bruder auf ständige Hilfe angewiesen ist und - dies ist das Wichtigste - nur hier in Deutschland durch Sie diese Hilfe erhalten kann. Bestünde z.B. die Möglichkeit, dass Ihr Bruder in Griechenland in einem Heim oder ähnlichen auch Hilfe bekommen könnte, wäre diese Härte nicht gegeben und es bestünde KEINE Möglichkeit, Ihren Bruder dauerhaft nach Deutschland zu holen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass