Ausländerrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
z.Zt. halte ich mich noch in Kanada auf - d.h., bis morgen. Ich habe jetzt ein akutes Problem. Besucht habe ich hier einen Mann, den ich über Facebook kennengelernt habe. Noch in Deutschland habe ich ihm peu a peu insgesamt 2.600 Euro überwiesen, weil er in akuter Geldnot war. Bei meinem Besuch sollte ich es zurückgekommen. Nun fliege ich morgen und bis jetzt habe ich das Geld nicht zurück. Ich bin nervös, und glaube nicht, dass es bis zum Abflug erledigt ist. Was kann ich tun.
Einen schönen guten Tag,
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Geben Sie mir bitte einen Moment, damit ich Ihre Frage beantworten kann. Ich komme gleich auf die Sache zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Ja, Sie können auch in Deutschland Strafanzeige wegen Betruges und aller weiter in Betracht kommenden Delikte stellen. Das deutsche Strafrecht ist hier nach den §§ 3, 9 StGB (Inlandstat: Taterfolg der Überweisungen ist in Deutschland eingetreten) und auch nach § 7 StGB (Auslandstat aber gegen einen Deutschen) anwendbar.
Sofern noch für Sie möglich, macht eine Strafanzeige zusätzlich in Kanada sicherlich auch noch Sinn.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Gerne eine kurze konkrete Rückfrage. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von 3-5 Sternen freuen.
Dann wünsche ich Ihnen das Beste und, dass Sie Ihr Geld dann vor Abreise noch zurück erhalten.
Wenn dann nun keine Rückfragen mehr bestehen, würde ich mich zum Abschluss über eine Bewertung von 3-5 Sternen freuen.
Guten Rückflug und mit freundlichen Grüßen