Ausländerrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit einem sehr wichtigem Anliegen betreffend Auslaenderrecht, wende ich mich an Sie. Nachdem am 30.06.2014 mein aeltester Sohn verstorben ist, mir 3 Wochen spaeter meine Arbeitsstelle als Angestellte in der Vertriebsunterstuetzung gekuendigt wurde, mir der Begruendigung, dass mein Arbeitgeber denkt, aufgrund dass mein Sohn verstorben ist, ich es eventuell nicht mehr schaffen koennte, mein Arbeit so sorgfaeltig wie zuvor abzuliefern. Habe daraufhin auch umgehend gegen die Kuendigung Einspruch eingelegt. Mein Lebensgefaehrte befindet sich derzeit mit einem Arbeitsvisum in Abu Dhabi und arbeitet dort im Lehramt. Vor seinem Aufenthalt in Abu Dhabi war er ebenfalls mit einem Arbeitsvisum in Istanbul, Riad und Brasilien, auch hier jeweils taetig im Lehramt. Geboren ist mein Lebensgefaehrte in Westafrika. Aufgrund meiner traurigen Erlebnisse, haben mein Lebensgefaehrte und ich besprochen, dass es nun einfach nur noch sehr wichtig waere, dass er fuer die naechste Zeit zu mir nach Deutschland kommt, da es mir seelisch nicht gut geht. Ich habe ein Kleinunternehmen fuer Telefonaquisation angemeldet und wuerde mir hier mit meinem Lebensgefaehrten ein weiteres Standbein aufbauen, Spezialgebiet Englische Kommunikation und mein Lebensgefaehrte moechte nun ein Arbeitsvisum fuer Deutschland in meinem Kleinunternehmen beantragen. Leider bin ich da absolut unwissend und meine Frage waere nun, ob wir in diesem Bereich eine reelle Chance haben, dass mein Lebensgefaehrte nach Deutschland einreisen kann und wie man am besten vorgeht, damit es auch klappt, auch wenn es einige Monate dauern kann. Damit koennen wir umgehen. Vielen Dank ***** ***** Antworten Ihrerseits Mit freundlichen Gruessen ***
Sehr geehrte Fragestellerin,
verstehe ich Ihre Anfrage richtig, dass Sie nicht verheiratet sind ?
ja
Ich habe extra in meiner Fragestellung geschrieben, dass es mein Lebensgefährte ist, wäre ich mit Ihm verheiratet hätte ich geschrieben mein Ehemann, daher verstehe ich Ihre Nachfrage nicht. Nachdem ich nun 41 Euro bezahlt habe, bin ich davon ausgegangen von Ihnen eine Antwort zu erhalten und nicht nur eine einzige Fragestellung ob ich denn verheiratet bin.
Keine Sorge Sie bekommen die Antwort natürlich.