Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
kein Problem, hatte mich auch etwas missverständlich ausgedrückt. Noch eine abschließende Frage: wurde bzgl. der Teilzeit ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen ?
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
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