Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
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Sie können den Arbeitgeber auffordern, zukünftig mit Ihren Daten sorgsamer umzugehen. Denn die (auch versehentliche) Weitergabe Ihrer Mailadresse ist ein Datenschutzverstoß. Sie können insofern von dem Arbeitgeber verlangen, dass er zukünftig Ihre Daten nicht weitergibt. Sollte der Arbeitgeber dies nicht akzeptieren, so können Sie eine Unterlassungsklage gegen den Arbeitgeber erheben. Hierfür sollten Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Datenschutzrecht beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
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