Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das Verhalten des Arbeitgebers ist komplett rechtswidrig und grenzt nahezu ein Erpressung bzw. Betrug.
Selbstverständlich müssen sie für ihre geleistete Arbeitszeit bezahlt werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob sie am 03.10.2023 arbeiten oder nicht. Im Übrigen ist eine Arbeit an Feiertagen nur mit einer Sondererlaubnis möglich.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber zwingende Gründe vortragen, warum seine Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten sollen/müssen. Sie sind nicht verpflichtet an einem Feiertag zu arbeiten.
Offene Gehaltsforderungen können Sie jederzeit über einen Rechtsanwalt einfordern. Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-