Arbeitsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie lange sind Sie insgesamt krank und deswegen arbeitsverhindert gewesen?
Aufgrund langanhaltender Krankheit kann grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung erfolgen, jedoch nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ihm das Festhalten am Arbeitsvertrag wirtschaftlich unzumutbar ist. Wenn Sie eine positive Gesundheitsprognose haben, so wird der Arbeitgeber die wirtschaftliche Unzumutbarkeit kaum nachweisen können.
Insofern können Sie sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wenden. Beachten Sie dabei die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Sie können sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten oder Sie beauftragen einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht damit.
Das Arbeitsgericht entscheidet dann über die Wirksamkeit der Kündigung. Alternativ ist es ggf. möglich, die Angelegenheit durch Vergleich abzuschließen.
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